Heil- und Kostenplan: Transparenz beim Zahnersatz
15. Februar 2024Was das Angebot beim Handwerker ist, ist der Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt. Bei gesetzlich Versicherten ist er sogar Pflicht, bevor die Zahnersatz-Therapie beginnt. Das Dokument sorgt für Transparenz über die geplante Behandlung und die finanzielle Beteiligung des Patienten.
Was ist der Heil- und Kostenplan genau?
Sie benötigen ein Implantat, eine Brücke oder Krone? Bevor Ihr Zahnarzt die Behandlung starten kann, muss er einen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Eine Ausnahme gilt im medizinischen Notfall.
Mithilfe dieses Dokuments prüft die gesetzliche Krankenkasse, welchen Beitrag sie in Ihrem Fall leistet. Außerdem erhalten Sie als Patient transparent Auskunft darüber, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommt. Den Heil- und Kostenplan sollten Sie Ihrer Zahnzusatzversicherung vorab vorlegen. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, der je nach Vertragsbedingungen verpflichtend sein kann.
Was steht im Heil- und Kostenplan?
Im Heil- und Kostenplan hält Ihr Zahnarzt folgende Informationen fest:
- den Befund
- die geplante Therapie
- die Kosten der Behandlung
Für Sie wird klar ersichtlich, wie hoch das Honorar von Zahnarzt und Labor ausfallen werden. Die Kosten sind aufgeschlüsselt nach dem Festzuschuss der Krankenkasse und dem Eigenanteil des Patienten. Den Heil- und Kostenplan darf der Zahnarzt gesetzlich Versicherten nicht in Rechnung stellen.
Was hat es mit dem Festzuschuss auf sich?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 60 Prozent der Kosten einer Zahnersatz-Behandlung, die der Standardtherapie, auch als Regelversorgung bezeichnet, entspricht. Mit einem Bonusheft, mit dem Sie die Kontroll- und Vorsorgetermine der vergangenen fünf bis zehn Jahre nachweisen, liegt der Zuschuss bei 70 oder 75 Prozent. Anspruch auf die volle Kostenübernahme haben Menschen mit sehr geringem Einkommen oder wenn sie bestimmte soziale Hilfen beziehen. Wünschen Sie eine Behandlung, die über die Standardtherapie hinausgeht, müssen Sie die Zusatzkosten selbst tragen.
Wie ist der Ablauf beim Heil- und Kostenplan?
Nachdem der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellt hat, händigt er ihn Ihnen aus. Sind Sie mit der geplanten Therapie einverstanden, reicht er ihn digital bei Ihrer Krankenkasse ein und fügt auch das Bonusheft bei. Bei Bedarf kann Ihre Krankenkasse ein Gutachten anfordern. Sobald die Behandlung bewilligt ist, haben Sie sechs Monate Zeit, um die Therapie durchzuführen. Nach Abschluss erhalten Sie entweder eine Gesamtrechnung und beantragen die Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder der Zahnarzt rechnet die Kostenanteile separat mit Ihnen und der Krankenkasse ab. Ihre Rechnung können Sie im Anschluss bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen, sofern Sie darüber abgesichert sind.
Kann ich eine Zweitmeinung einholen?
Ja, gerade bei Zahnersatz, der oft mit deutlichen Eigenanteilen für Patienten verbunden ist, ist das sinnvoll. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat ein Zweitmeinungsmodell eingeführt. Mit dem Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes können Sie sich an einen neutralen Beratungszahnarzt wenden. Dieser prüft die vorgeschlagene Behandlungsmaßnahme und die Kosten. Alternativ können Sie sich an einen Zahnarzt Ihrer Wahl wenden und kostenfrei einen zweiten Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Im Internet finden Sie darüber hinaus Auktionsportale, auf denen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes hochladen. Sie erhalten dann digital Gegenangebote. Entscheiden Sie sich für eines, muss dieser Zahnarzt erneut einen Heil- und Kostenplan erstellen.
Gibt es den Heil- und Kostenplan auch für kieferorthopädische Behandlungen?
Bei kieferorthopädischen Maßnahmen können hohe Eigenanteile auf Familien oder erwachsene Patienten zukommen. Um die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bewilligen zu lassen, greift der Kieferorthopäde auf einen KFO-Behandlungsplan zurück. Er ähnelt dem Heil- und Kostenplan für Zahnersatz, berücksichtigt aber die Besonderheiten in der Kieferorthopädie. Auch für die Höhe der Kostenübernahme gelten abweichende Regeln.
Quellen:
- Das Gesundheitsportal medondo.health
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnersatz: Antrag bis Abrechnung
- Initiative prodente: Heil- und Kostenplan
- Verbraucherzentrale: Der Heil- und Kostenplan