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Kann man eine kieferorthopädische Behandlung von der Steuer absetzen?

22. Juni 2023

Eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene bedeutet erst einmal ein großes Loch im Geldbeutel. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen dafür nur in Ausnahmefällen auf. Doch unter Umständen können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Wir erklären, wie das geht, ob man auch Aligner von der Steuer absetzen kann und wie es bei Kindern aussieht.

Erwachsene müssen Kosten bei Kieferorthopädie meist selbst tragen

Egal ob unsichtbare Aligner oder klassische Zahnspange – für Erwachsene ist eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel eine Investition, bei der sie tief in die Tasche greifen müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt hierfür nämlich nur in Ausnahmefällen auf. Nur wenn zusätzlich zur Kieferorthopädie eine chirurgische Verlagerung des Kiefers notwendig ist, springen gesetzliche Krankenversicherungen in die Bresche und zahlen die Behandlung. Bei Privatversicherten kann eine kieferorthopädische Behandlung je nach Versicherungsvertrag und gewähltem Tarif zum Leistungsumfang gehören.

Kieferorthopädische Behandlung steuerlich absetzen: So funktioniert's 

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung, die aus medizinischen Gründen erfolgt, können die Kosten jedoch steuerlich abgesetzt werden. Sowohl für Erwachsene als auch für Kinder gilt: Die Kosten, die nicht von der Versicherung erstattet werden, können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten nur dann absetzbar sind, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten.

Ist die Grenze der zumutbaren Belastungen in einem Kalenderjahr bereits überschritten, wirkt sich jeder zusätzliche Euro auf die Steuer aus. Bleibt man unter der Grenze, bekommt man gar keine Steuervergünstigung.

Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld bei einem Steuerberater zu informieren, inwiefern die zu erwartenden Kosten tatsächlich steuerlich absetzbar sind.

Tipp: Belege für Gesundheitskosten übers Jahr sammeln und Kosten bündeln

Neben den selbst gezahlten Kosten für Zahnspangen- und Aligner-Behandlungen zählen noch andere Beträge zu den Gesundheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden: zum Beispiel verschreibungspflichtige Medikamente, Rezeptgebühren, Kosten für Zahnersatz oder Brillen. Es empfiehlt sich, sämtliche Zahlungsbelege für Gesundheitsaufwendungen jährlich zu sammeln und sie dann in der Steuererklärung einzutragen oder dem Steuerberater zu übergeben. Außerdem kann es sinnvoll sein, Behandlungen so zu planen, dass die Zumutbarkeitsgrenze in dem betreffenden Kalenderjahr überschritten wird – also zum Beispiel die eigene kieferorthopädische Behandlung im gleichen Jahr durchführen zu lassen wie die des Kindes oder des Partners.

Wie hoch die zumutbare Belastung im Einzelfall ist, kann man zum Beispiel mit dem Rechner der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. ermitteln.

 

Quellen

  • Das Gesundheitsportal medondo.health
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Krankheitskosten: Was Sie wie von der Steuer absetzen können
  • Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg: Zahnarztkosten steuerlich absetzen