Non-Compliance-Geräte für mehr Behandlungseffizienz
17. November 2022Eine kieferorthopädische Therapie ist nur dann erfolgreich, wenn der Patient aktiv mitwirkt – und zwar unabhängig davon, ob eine lose oder feste Zahnspange zum Einsatz kommt. Wenn die Mitarbeit zu wünschen übriglässt, können sogenannte Non-Compliance-Geräte eine sinnvolle Alternative sein.
Patientenmitarbeit ist essenziell für den Behandlungserfolg
Die Bereitschaft eines Patienten, aktiv an therapeutischen Maßnahmen mitzuwirken, wird in der Medizin als Compliance bezeichnet. Aktive Mitarbeit bedeutet bei herausnehmbaren Zahnspangen oder Schienen in erster Linie, dass die Apparatur gemäß den Anweisungen des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie getragen wird. Aber auch bei festen Zahnspangen ist Mitarbeit nötig: unter anderem dann, wenn regelmäßig Gummizüge eingehängt und erneuert werden müssen. Ob der Patient mit dem Kieferorthopäden an einem Strang zieht, zeigt sich darüber hinaus im zuverlässigen Einhalten aller Kontrolltermine sowie der Umsetzung einer stets gründlichen Mundhygiene inklusive Reinigung der Zahnspange oder Schiene.
Mangel an Therapietreue kann negative Folgen nach sich ziehen
Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass insbesondere Kinder und Jugendliche zu Therapieanfang in der Regel mehr Motivation zeigen als zum Ende der Behandlung hin. Entsprechend wichtig ist hier, dass die Eltern ihre Kinder immer wieder aufs Neue motivieren. Ist die Compliance jedoch von Anfang an schlecht, gefährdet das nicht nur das Erreichen des angestrebten Therapieziels, sondern auch die Gesundheit von Zähnen und Zahnhalteapparat. In diesen Fällen ist es manchmal besser, wenn man auf Apparaturen setzt, die weniger Mitwirkung erfordern.
Non-Compliance-Geräte in der Kieferorthopädie
Solche Apparaturen nennt man in der Kieferorthopädie Non-Compliance-Geräte. Heute ist eine breite Palette solcher Geräte verfügbar.
Bei bestimmten Zahn- und Kieferfehlstellungen haben sich herausnehmbare Zahnspangen bewährt, die mit einem sogenannten Headgear ("Außenspange") kombiniert werden. Das ist z. B. bei Überbissen oder Vorbissen ab einer gewissen Ausprägung der Fall. Ihre Anwendung erfordert jedoch eine hohe Tragedisziplin und Motivation. Heute gibt es verschiedenste Non-Compliance-Geräte (z. B. Pendulum-Apparatur), die v sind, wodurch eine nahezu mitarbeitsunabhängige Korrektur ermöglicht wird. Sie punkten außerdem durch einen höheren Tragekomfort sowie eine bessere Ästhetik.
Non-Compliance-Geräte können sich darüber hinaus auch während einer Behandlung mit fester Zahnspange als hilfreiche Option erweisen. So wird heute z. B. zur Korrektur von Überbissen die Bracketapparatur gern mit funktionskieferorthopädischen Geräten wie dem Herbst-Scharnier, der Forsus-Feder oder der Mandibular Anterior Repositioning Appliance (MARA) kombiniert. Sie sind fest mit der festen Zahnspange verbunden. Damit entfällt das Einhängen der Gummis, das viel Disziplin erfordert. So wird eine Vorverlagerung des Unterkiefers auch ohne aktive Patientenmitarbeit möglich.
Kleine Schräubchen für noch effektivere Zahnbewegungen
Als eine äußerst effiziente, mitarbeitsunabhängige Behandlungslösung hat sich darüber hinaus der Einsatz von Miniimplantaten (Minipins) erwiesen. Sie ermöglichen noch präzisere Zahnbewegungen, indem sie reaktive Gegenkräfte ausgleichen. Die vorübergehend im Kieferknochen (meist im vorderen Gaumen) eingebrachten Schräubchen werden dabei mit anderen Therapiegeräten kombiniert. So kann z. B. auf die unbeliebte Außenspange verzichtet werden.
Am Gaumen befestigte Minipins können auch als alleinige Knochenverankerung für eine kieferorthopädische Behandlungsapparatur dienen, etwa zur Weitung eines zu schmalen Oberkiefers. Das hat den Vorteil, dass die Apparatur nicht an den Zähnen abgestützt werden muss und der obere Zahnbogen zeitgleich mit der Oberkieferweitung ausgeformt werden kann, z. B. durch eine feste Zahnspange. Ganz ohne die Patienten geht es aber auch hier nicht: Denn für eine erfolgreiche Verbreiterung des Oberkiefers muss auch bei dieser Behandlungslösung regelmäßig an der Dehnschraube gedreht werden.
Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Kassen
Non-Compliance-Geräte sind nahezu ausschließlich Privatleistungen und nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankversicherungen (GKV) enthalten. Als sogenannte außervertragliche Leistungen müssen sie daher aus eigener Tasche bezahlt werden.
Quellen:
- Das Gesundheitsportal medondo.health
- Bückmann B: Kieferorthopädie. Stiftung Warentest, Berlin 2009. S. 64, 93-95.
- Poliklinik für Kieferorthopädie am Universitätsklinikum Würzburg: Non-Compliance-Geräte
- Hause HARK: Stellenwert der Compliance in der Kieferorthopädie – eine Bestandsanalyse. Dissertation. Kiel 2019. S.1-4.
- Kinzinger G, Wherbein H, Byloff FK, Yildizhan F, Diedrich P: Innovative Anchorage Alternatives for Molar Distalization – an Overview. In: J Orofac Orthop 2005;66:397–413.
- Ludwig B, Glasl B, Kinzinger G, Lisson J: Skeletal K-Pendulum – A Non-Compliance Appliance with Skeletal Anchorage for Maxillary Molar Distalization. In: Inf Orthod Kieferorthop 2009; 41: 129–137.
- Wilmes B: Compliance-unabhängige Molarendistalisierung mittels Benefit-Technik. In: Quintessenz Zahntech 2013;39(4):518–531.